Kennwortrichtlinien

Um eine Grundsicherheit der verwendeten Passwörter zu gewährleisten, existieren sogenannte Kennwortrichtlinien. Diese definieren Mindestanforderungen an den Aufbau, Komplexität und Länge der erlaubten Passwörter:

  • Die Länge beträgt mindestens 8 Zeichen
  • Das Passwort enthält Zeichen aus mindestens 3 Kategorien:
    • Kleinbuchstaben (a-z inkl. Umlaute, diakritische, griechische und kyrillische Zeichen)
    • Großbuchstaben (A-Z inkl. Umlaute, diakritische, griechische und kyrillische Zeichen)
    • Zahlen (0-9)
    • Sonderzeichen (~!@#$%^&*_-+=`|\(){}[]:;“<>,‘.?/)
  • Der Benutzername und/oder Realname dürfen nicht im Passwort enthalten sein

Tipps zur Wahl und Umgang mit Passwörtern finden Sie unter anderem beim BSI: